Mietvertrag kostenlos

Mietvertrag wird unterzeichnetSie können hier einen Mietvertrag herunterladen. Er ist für unbefristete Mietverhältnisse entworfen worden und kann frei verwendet werden. Wir informieren außerdem rund um das Thema Vermieten und beleuchten unterschiedliche Perspektiven.

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Über das nachfolgende Formular können Sie unseren Mietvertrag als Muster und Vorlage im PDF- und Word-Format für eigene Mietverhältnisse herunterladen. Sie können das fünfseitige Worddokument individuell anpassen und ergänzen.

Mietvertrag Wohnung








 

 

Der unbefristete Mietvertrag

Der kostenlose Mietvertrag steht für den Normalfall im Mietrecht zur Verfügung. Ein überwiegender Anteil der Mietverträge wird unbefristet abgeschlossen. Die Idee dahinter: Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit gültig. Er kann allerdings von beiden Seiten gekündigt werden. Mieter haben es an der Stelle etwas leichter. Sie müssen nichts begründen. Bei einem Vermieter ist dies anders. Es gibt nur wenige Begründungen die eine ordentliche Kündigung für Vermieter rechtfertigen. Aber dazu später noch mehr.

Das unbefristete Mietverhältnis ist auf der ausdrückliche Wunsch einer langfristigen Geschäftsbeziehung zwischen Mieter und Vermieter. Dies wird häufig sogar genau so im Mietvertrag entsprechend formuliert. Es ergeben sich einige Rahmenbedingungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Zum Beispiele die Kündigungsfristen und diverse Rechte und Pflichten. Aber: Es gibt auch noch weitere Vertragsmodelle. Das genaue Gegenteil ist das befristete Mietvertrag.

Befristete Mietverträge

Wenn Sie unser kostenloses Muster verwenden, handelt es sich eher um ein unbefristetes Mietverhältnis. Bei einem befristeten Mietvertrag wird eine Immobilie oder ein Mietobjekt nur über eine vorab definierbare Zeitspanne vermietet. In der Regel finden Sie diese Konstellation bei geschäftlichen Mietern deutlich häufiger – zum Beispiel wenn Geschäftsräume oder Industrieflächen vermietet werden. Aber auch bei Wohnräumen gibt es ein solches Modell. Typischer Fall: Wenn klar ist, dass ein Angestellter oder Student nur für eine bestimmte Zeit im Land ist. Zum Beispiel ein Auslandssemester. Auch umgekehrt gibt es den Fall: Der Vermieter weiß, dass nach einem Auslandsaufenthalt ein anderer Mieter wieder zurückkehrt. Damit Kosten reduziert werden, wird die Wohnung in der Zwischenzeit für ein Jahr lang befristet vermietet. Allerdings gibt es, in Absprache zwischen Mieter und Vermieter, noch eine bessere Alternative. Die Untervermietung.

Die Untermiete

Wenn der Hauptmieter für einige Monate oder sogar ein Jahr die Wohnung nicht nutzt, muss er an anderer Stelle unterkommen. Ein ganz häufiger Fall: Der Aufenthalt im Ausland. Typisches Szenario ist ein Auslandssemester oder eine befristete Arbeitsstelle bei einem international tätigen Unternehmen. Während dieser Zeit kann der Mieter die Wohnung nicht nutzen. Im Gegenteil: Er muss sogar vor-Ort eine weitere Unterkunft anmieten. Um nicht zwei Verträge gleichzeitig zu bedienen, kann er den Hauptwohnsitz per Untermietvertrag an einen anderen Mieter weitervermieten – vorausgesetzt der Vermieter erlaubt dies.

Dabei tritt der Hauptmieter, jener der mit dem Vermieter den Vertrag geschlossen hat, gegenüber dem Untermieter als Vermieter auf. Daraus ergeben sich verschiedene Rechte und Pflichten. Zum Beispiel entrichtet der Untermieter seine Miete an den Hauptmieter. Bei Zahlungsausfällen ist der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter trotzdem in der Haftung. Immerhin ist er ja sein Ansprechpartner. Mehr Details und einen Mustervertrag finden Sie in dem Beitrag zum Thema Untermiete.

Kündigung eines Mietvertrages aus Mietersicht

Die ordentliche Kündigung durch den Mieter bedarf keiner Begründung. Das ist ein wichtiger Unterschied zur Vermietersicht. Allerdings muss auch der Mieter eine Kündigungsfrist einhalten. Diese beträgt in der Regel drei Monate. Wenn also zum Ende Januar die Kündigung erfolgt, endet das Mietverhältnis fristgerecht Ende April. Drei Monate besteht das Verhältnis weiter fort: Den Februar, den März sowie den April. Diese Maßnahme ist keine Schikane, sondern eine Notwendigkeit. Sonst gäbe es für Vermieter keinerlei Planungssicherheit. Immerhin könnte von heute auf Morgen der Vermieter kündigen und der Wohnraum steht leer. Das bedeutet finanziellen Schaden. Für „kleinere“ Vermieter mit wenigen Immobilien kann so ein Zahlungsausfall die Existenz bedrohen!

Bei der Kündigung muss ein Schreiben im Original fristgerecht eingereicht werden. Eine Kündigung per Fax oder E-Mail ist nicht möglich. Auch eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Sie ist in keiner Weise zur Beweisführung geeignet. Der beste Weg ist immer ein Einschreiben mit Rückschein. Im Vergleich zu den möglichen Folgen bei nicht fristgerechter Zustellung – oder einem fehlenden Beweis dafür – sind die Kosten extrem gering. Also als Transportweg das Einschreiben wählen. Alternativ können Sie die Kündigung auch persönlich übergeben und sich den Empfang per Datum und Unterschrift bestätigen lassen.

Kündigung durch den Vermieter

Eine Kündigung durch den Vermieter ist ungleich schwerer. Immerhin geht es hier aber auch nicht mehr um rein wirtschaftliche Interessen, die es zu schützen gilt. Die Kündigung durch einen Vermieter bedeutet den Eingriff in das Leben des Mieters. Zum einen muss er die Kündigung begründen. Hier gibt es es jedoch nur eine kleine Auswahl an anerkannten Gründen. Einer davon ist der sogenannte Eigenbedarf. Klassisches Beispiel: Der eigene Sohn ist bspw. gerade 16 Jahre alt. Ein Haus in der Nähe des Elternhauses wird gebaut und vermietet. Der Sohn wächst heran und nach 8 Jahren ist er schließlich 24 Jahre alt. Er plant eine Familie – seine Partnerin wird schwanger. Das Haus soll nun für den eigenen Nachwuchs genutzt werden: Eigenbedarf wird angemeldet. Es gibt natürlich noch viele weitere Möglichkeiten. Dies ist allerdings ein häufiges Szenario und sehr bildhaftes Beispiel.

Auch die Kündigungsfristen für den Vermieter sind länger. Sie richten sich unter anderem nach der Dauer des Mietverhältnisses. Bei einer Dauer bis zu fünf Jahre sind es ebenfalls drei Monate. Das wird dann Schritt für Schritt erhöht. Ab einer Mietdauer von acht Jahren tritt der Höchstfall von maximal neun Monaten in Kraft. Außerdem kann der Mieter noch bis zwei Monate für Ablauf der Frist widersprechen – wenn ein sogenannter Härtefall vorliegt. Der ist bspw. bei drohender Obdachlosigkeit oder einer fortgeschrittener Schwangerschaft gegeben. Auch einer Person in hohem Alter kann nicht ohne weiteres gekündigt werden.

Die Mietkaution (Mietsicherheit)

Wichtig auch: Die Mietkaution (Umgangssprache) bzw. die Mietsicherheit, wie sie eigentlich bezeichnet wird. Egal ob Sie unseren Mietvertrag kostenlos als Vorlage verwenden oder einen anderen – darauf sollten Sie beim Ausfüllen unbedingt achten. Sie wird vom Mieter an den Vermieter geleistet. Die gezahlte Summe kann vom Vermieter zweckbezogen für Schönheitsreparaturen verwendet werden. Auch offene Forderungen wie nicht gezahlte Miete, Nebenkosten und ähnliches kann er daraus begleichen. Die Mietsicherheit ist auf das dreifache der Kaltmiete beschränkt. Wichtig: Sie geht nicht in das Barkapital des Vermieters über. Sie muss gesondert angelegt werden. Im Falle einer Insolvenz geht also die gezahlte Sicherheit nicht in die Insolvenzmasse über.

Vorlagenpaket für Vermieter

Sie vermieten Wohnungen und Immobilien? In Ihrem Alltag als Vermieter müssen Sie regelmäßig Dokumente erstellen. Sei es der Mietvertrag selbst, eine Zahlungserinnerung oder Mahnung, eine Ankündigung, die Kündigung der Wohnung oder die Betriebskostenabrechnung.

Wir bieten ein Komplettpaket mit 50 Mustervorlagen für Vermieter an. Enthalten sind:

  • Musterverträge
    Sie bekommen unbefristete und befristete Mietverträge, ebenso wie einen gewerblichen Mietvertrag.
  • Mahnungen & Gutschriften
    Vorlagen für Mahnungen, Zahlungserinnerungen und Gutschriften. Auch eine Abmahnung als Muster enthalten.

  • Ankündigungen & Kündigungen
    Verschiedene Vorlagen für Kündigungen und Ankündigungen. Nur noch ausfüllen und innerhalb von Minuten schon in der Post!

  • Checklisten
    Erfolgreiche Mietanzeigen schalten, eine korrekte Betriebskostenabrechnung, Mieterhöhungen und Tipps zur Kündigung.

  • Übergabeprotokolle & Hausordnung
    Weitere Dokumente wie Protokolle und eine Musterhausordnung sind enthalten. So wird bei Ein- und Auszug nichts mehr übersehen.

  • Betriebskostenabrechnung
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