Berliner Testament

Zwei Senioren als Sinnbild für das Berliner TestamentWir bieten hier ein Berliner Testament als Muster zum Download an. Es kann kostenlos heruntergeladen werden. Außerdem informieren wir rund um das Ehegatten Testament, wie es häufig auch genannt wird.

Mustertestament herunterladen

Unser kostenloses Muster kann über das folgende Formular angefordert werden. Wir schicken Ihnen direkt den Downoadlink zu. Lediglich die Anmeldung zu unserem Newsletter ist erforderlich.

Beachten Sie jedoch: Wir empfehlen für derart sensitive Angelegenheiten unbedingt einen Anwalt um Rat zu fragen.

Berliner Testament Muster








Was genau ist ein Berliner Testament?

Bei einem Berliner Testament spricht man auch von einem gemeinschaftlichen Testament. Es wird von Ehepaaren und Lebenspartner gemäß des Lebenspartnerschaftsgesetzes verwendet. Sie nutzen es, tragen sich dabei gegenseitig als Alleinerben ein. Dabei wird festgelegt, dass erst mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen der Nachlass an Dritte gehen soll.

Sinn und Zweck

Grundsätzlich soll mit dieser Form des letzten Willens das gegenseitige Erbe gesichert werden. Der Nachlass wird dem Ehe- bzw. Lebenspartner alleine zugesprochen. Nachfahren werden ausgeschlossen. Hier sei angemerkt: Der Pflichtteil steht kann auch mit dem gemeinschaftlichen Testament nicht abgesprochen werden. Dazu jedoch gleich mehr.

Den Sinn kann ein Beispiel unterstreichen: Wird bei Ehepaaren ein solches Testament nicht hinterlegt, erben die Kinder beim Tod eines Elternteils mit. Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft. Dem verbliebenen Ehepartner bleibt nur die Hälfte vom Hinterlass. Wenn Gütertrennung vereinbart wurde ist das sogar nur noch ein Viertel. Besteht das Erbe in erster Linie aus Immobilien, müsste bei Problemen mit der Liquidität das gemeinsame Haus verkauft werden. Nur so können alle Erben ausgezahlt werden. Dies ist eine Seite der Medaille.

Pflichtteil

Das Liquiditätsproblem bei Auszahlung von Erben wird durch ein Berliner Testament nicht vollständig gelöst. Es besteht noch immer ein Pflichtteilrisiko. Die Kinder werden zwar enterbt. Aber es besteht Anspruch auf einen Pflichtteil vom Erbe. Auch hier kann es zu Problemen mit Zahlungsfähigkeit kommen. Wenn hauptsächlich Sachwerte in das Erbe einfließen, ist ggf. der Verkauf notwendig.

Die Ehepaare können sich zu Lebzeiten dagegen absichern: die Kinder stimmen einem Pflichtteilsverzicht zu. Dies ist ein Vertrag, der vom Notar beurkundet werden muss. Wenn das nicht freiwillig möglich ist, kann eine angemessene Abfindung Anreize setzen.

Eine Pflichtteilstrafklausel

Ein weiterer „Anreiz“ für den Verzicht auf mögliche Pflichtanteile ist eine Strafklausel. Sie greift wenn ein Kind den Pflichtteil beim Tod von einem der Ehepartner einfordert. Die Konsequenz: Das Kind wird auch beim Ableben des zweiten Ehegatten enterbt. Sein Erbanteil reduziert sich dann ebenfalls auf den Pflichtanteil. Das kann, gerade bei größerem Nachlass, durchaus ein Argument sein.

Handschriftliches Testament

Ein handschriftliches Testament wird anerkannt, muss aber vollständig von Hand verfasst werden. Ein maschinelles Schreiben lediglich mit der Hand zu unterschreiben, ist nicht ausreichend. Dies dient vor allem dem Schutz vor Fälschungen. Es ist um ein Vielfaches leichter nur unter Unterschrift zu fälschen, statt ein ganzes Testament.

Notariell beurkundetes Testament

Wir bieten hier kostenlos ein Beispieltestament an. Sie können unser Berliner Testament als Vorlage verwenden. Sie können jedoch ohne Notar nur handschriftliche Ausfertigungen erstellen. Ein maschinelles Testament wird sonst nicht anerkannt. Ihr letzter Wille wird in dem Fall nicht anerkannt!

Wir empfehlen in jedem Fall eine notarielle Beurkundung zusammen mit einer inhaltlichen Prüfung. Teilweise sind die rechtlichen Konsequenzen nicht immer zu überblicken. Vielleicht ist die Absicherung von Hinterbliebenen auch unvollständig. Nur ein Rechtsantwalt und Experte für Erbschaftsfragen kann antworten geben.

Da immer die konkrete Situation als Ganzes beurteilt wird, kann keine Pauschallösung existieren. Unsere klare Empfehlung: Einen Anwalt aufsuchen,Beratung, Testament aufsetzen oder zumindest prüfen lassen und durch einen Notar die Gültigkeit bestätigen.

Testierfähigkeit einer Person

Die Testierfähigkeit beschreibt die anerkannte Fähigkeit einer Person, ein Testament zu verfassen, zu verändern oder es ganz aufzuheben. Vergleich ist sie mit der Geschäftsfähigkeit.

Die Person muss mindestens 16 Jahre alt sein. Außerdem darf keine geistige Behinderung oder krankhafte Störung vorliegen. Ansonsten wird die Willenserklärung evt. nicht anerkannt.

Die in diesem Beitrag beschriebene Variante des Testaments richtet sich an Ehepaare und Lebenspartner. In der Regel sind diese ohnehin volljährig. Der Vollständigkeit halber sei jedoch erwähnt, dass minderjährige ein Testament errichten dürfen. Es bedarf aber der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.

Was geschieht bei erneuter Heirat?

Hierzu sollte eine Wiederverheiratungsklausel im Dokument hinterlegt werden. Grundsätzlich gilt: Wenn der Alleinerbe nach dem Ableben des Ehegatten später erneut heiratet, würde das Erbe der eingesetzten Schlusserben (also in vielen Fällen das der gemeinsamen Kinder) verringert.

Die Klausel im gemeinschaftlichen Testament sorgt dafür, dass der Nachlass bei einer erneuten Heirat ganz oder teilweise auf die Schlusserben übergeht. So wird das Vermögen des Witwers bzw. der Witwe getrennt. Der neue Ehepartner kann nun nicht mehr das eigentliche Erbe schmälern.

Erbschaftssteuer

Aus steuerrechtlicher Sicht ist ein Berliner Testament nicht unbedingt vorteilhaft. Immerhin wird, im besten Fall, zweimal geerbt. Das beide Partner gleichzeitig sterben, ist die Ausnahme. In der Regel geschieht dies nur durch tragische Schicksalsschläge wie bspw. einen Verkehrsunfall.

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