Mietvertrag kündigen

Kündigungsschreiben eines ArbeitnehmersSie können hier unser Musterdokument herunterladen. Mit dem können Sie einen Mietvertrag kündigen. Voraussetzung: Er sollte unbefristet sein. Bei befristeten Mietverhältnissen ist eine ordentliche Kündigung vorab ohnehin meist ausgeschlossen. Dieser Artikel beleuchtet außerdem die unterschiedlichen Aspekte der Kündigung eines Mietvertrages aus Mietersicht. Was gibt es zu beachten? Welche Formalitäten sind einzuhalten? Gibt es Fristen die Sie einhalten müssen? Dies und mehr im folgenden Beitrag.

Mietvertrag kündigen mit unserem Musterschreiben

Über das nachstehende Formular können Sie unseren Mustermietvertrag per E-Mail anfordern. Sie erhalten dann den Downloadlink direkt per E-Mail zugestellt. Der Mietvertrag steht in verschiedenen Dateiformaten für Sie bereit. Sie können Ihre Angaben direkt im Formular machen oder den bestehenden Text auf Ihre Wünsche anpasssen.

Kündigung Mietvertrag








Diese Form sollten Sie einhalten

Es klingt fast selbstverständlich. Trotzdem wird es noch immer falsch gemacht oder einfach aus Unwissenheit nicht beachtet. Eine Kündigung die vor Gericht Bestand hat, muss schriftlich erfolgen. Auch heutzutage gilt leider eine E-Mail oder ein Fax nicht als ausreichend. Ob dies Sinn macht oder nicht? Das sei dahingestellt. Immerhin ist es gleichermaßen auch möglich als Verbraucher Bestellungen mit mehreren Tausend Euro Wert elektronisch zu übermitteln. Rechtssicher.

Bis sich dies ändert gilt: Kündigen Sie den Mietvertrag immer – im Original. Auf gar keinen Fall telefonisch kündigen. Selbst wenn der Vermieter im Gespräch akzeptiert, haben Sie keinerlei Beweise. Im besten Fall sollten Sie sogar ein Einschreiben mit Rückschein verwenden. Das kostet wenige Euro, gibt Ihnen aber enorme Sicherheit. Sie können die Zustellung allgemein belegen. Noch wichtiger, gerade wenn der Termin näher rückt: Auch die fristgerechte Übermittlung der Kündigung kann über den Rückschein deutlich gemacht werden.

Sie müssen bei einer ordentlichen Kündigung keinerlei Gründe im Schreiben angeben.

Kündigungsfristen einhalten

Kündigungsfristen spielen bei der Kündigung von Mietverträgen eine tragende Rolle. Auf der einen Seite werden Mieter geschützt. Sie verhindern, dass ein Vermieter von heute auf Morgen die Kündigung ausspricht und Sie im wahrsten Sinne des Wortes „auf der Straße stehen“. Die andere Seite dieser Abmachung schützt der Vermieter. Für ihn könnte es wirtschaftlichen Schaden bedeuten. Er hätte ohne eine Gewisse Vorlaufzeit keine Chance auf den Zahlungsausfall zu reagieren. Von einem Tag auf den anderen würden Einnahmen fehlen. Gerade ein Vermieter mit wenigen oder sogar nur einer Immobilie würde hier schnell in Mitleidenschaft gezogen.

Für Mieter gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Sie können bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats hin kündigen. Siehe dazu auch § 573 (c) BGB. Wenn bspw. der 1. April ein Sonntag ist, können Sie bis zum 4. April fristgerecht zum Ende Juni kündigen. Wichtig nur: Die Kündigung muss am entsprechenden Werktag, in diesem Beispiel Mittwoch der 4. April, beim Vermieter eingegangen sein. Daher noch einmal der Hinweis: Warten Sie nicht bis zur letzten Sekunde. Außerdem ist ein Einschreiben mit Rückschein immer zu empfehlen.

Die einzige Alternative zur Kündigungsfrist: Ein Aufhebungsvertrag.

Aufhebungsvertrag möglich?

Den Mietvertrag kündigen bedeutet die Fristen einzuhalten, Bei einem Mietaufhebungsvertrag einigen sich beide Seiten, also Mieter und Vermieter, in einvernehmlicher Entscheidung darauf den geschlossenen Vertrag aufzuheben. Somit werden auch alle Kündigungsfristen aufgehoben. Sobald der Aufhebungsvertrag gültig wird, gilt der Mietvertrag als aufgelöst. Anders ausgedrückt: Er wird unwirksam. In verschiedenen Situationen kann dies zu begrüßen sein. Häufig ist dies der Fall wenn der Mieter umziehen möchte und eine neue Wohnung sofort beziehen kann.

Fragt sich nur: Wie ist der Vermieter davon zu überzeugen? Immerhin verliert er so die Mieteinnahmen für bis zu drei Monate? Die Lösung: Ein Nachmieter. Der tritt nahtlos an Stelle des bisherigen Mieters. So wird der Zahlungsausfall vermieden. Der alte Vertrag wird durch den neuen Mieter nicht weitergeführt. Er schließt eigene Vereinbarungen mit dem Vermieter. Als Folge davon kann der ehemalige Mieter aus dem Vertrag entlassen werden. Für den Vermieter lohnt sich diese Vereinbarung meist auch: Immerhin muss er nicht aktiv nach einem Nachfolger suchen, kein Marketing betreiben und kann ohne großen Aufwand seine Kapazitäten dauerhaft weiter auslasten.

Konkrete Anschrift & Einzugsermächtigung widerrufen

Wenn Sie einen Mietvertrag kündigen sollten Sie im Schreiben Bezug auf eine ganz konkrete Adresse nehmen. Kündigen Sie nicht einfach den Mietvertrag mit einem Satz wie „..ich kündige hiermit den Mietvertrag fristgerecht..“. Stattdessen sollte immer die genaue Adresse der Wohnung oder Immobilie genannt werden. Das schließt mögliche Verwirrung aus. Theoretisch ist eine Kündigung auch ohne die genaue Angabe gültig. Aber gerade wenn die Kündigungsfrist zu verstreichen droht lohnt es sich eine wasserdichte Kündigung abzugeben. Nachfragen können so gar nicht mehr aufkommen.

Gleichzeitig sollten Sie in der Kündigung selbst die Einzugsermächtigung widerrufen, insofern diese erteilt wurde. Der Vermieter hat nach dem Einzug der letzten Miete ohnehin keinen Anspruch mehr auf eine Zahlung. Trotzdem ist es sinnvoll unter genauer Angabe der Kontonummer und Bank die Ermächtigung zu widerrufen. So schließen Sie „das Kapitel“ vollständig ab und beugen fehlerhaften Abbuchungen vor.

Rückzahlung der Mietkaution

Die Mietkaution wird vom Vermieter an den Mieter gezahlt. Dieser ist verpflichtet die Summe separat von seinem Vermögen oder dem seiner Firma anzulegen. Im Falle einer Insolvenz soll so sichergestellt werden, dass die Kaution nicht auf das Barkapitel angerechnet wird.

Wenn Sie den Mietvertrag kündigen haben Sie Anspruch auf eine Rückzahlung der Kaution. Sobald die Wohnungsübergabe erfolgt ist und kein Sicherungsbedürfnis mehr beim Vermieter besteht. Denn dazu wird sie eigentlich verwendet. Sollten Sie Schäden oder Mängel verursachen, kann der Vermieter das Geld aus der gezahlten Kaution für die Beseitigung verwenden. In der Regel erfolgt nach der Wohnungsübergabe die Rückzahlung. Führen Sie dabei ein Übergabeprotokoll, sodass alle möglichen Mängel genau dokumentiert werden.

Die außerordentliche Kündigung

Alle Angaben beziehen sich auf eine ordentliche Kündigung. Diese erfolgt gemäß der im Mietvertrag vereinbarten Bedingungen. Somit sind Sie auch an die Kündigungsfristen gebunden. Eine außerordentliche Kündigung ist in der Realität schwer durchzusetzen. Der Mieter kann fristlos kündigen wenn bspw. der Zugang gar nicht oder nicht rechtzeitig gewährt wird. Auch wenn der Zugang entzogen wird besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung muss hier auch eine Begründung im Kündigungsschreiben angegeben werden.

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