Übergabeprotokoll Muster

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Protokollmuster verwenden

Das Musterprotokoll kann in der Praxis sehr unkompliziert verwendet werden um bei der Übergabe eines Mietobjekts, egal ob bei Ein- oder Auszug, den aktuellen Zustand zu protokollieren.

Zudem können weitere Daten wie Zählerstände, Anzahl der Schlüssel und ähnliches erfasst werden. Gibt es Mängel in der Wohnung können diese ebenfalls erfasst werden. Eine vorbereitete Mängelliste hängt an.

Ein weiterer Punkt sind Hinweise zur Mietkaution. Bei einem Einzug sind Details oftmals ohnehin im Mietvertrag reguliert. Bei einem Einzug kann dieser Punkt eventuell ignoriert oder sogar gestrichen werden. Bei einem Auszug jedoch sollte festgehalten werden in welcher Form und bis wann der Vermieter sich verpflichtet die hinterlegte Kaution auszuzahlen.

Doppelte Ausführung der Protokolle

Die Protokolle sollten doppelt ausgefüllt werden und sind dann noch vor-Ort von beiden Vertragsparteien, also sowohl von Vermieter als auch vom Mieter, zu unterzeichnen. So hat jeder eine unterschriebene Kopie als Beweismittel in seinen Unterlagen.

Mehrere Übergabeprotokolle

Wenn neben Wohnräumen auch noch ein Garten, Dachboden, Garage, Speicher oder Kellerraum vermietet wurden, macht es eventuell Sinn mehrere Übergabeprotokolle auszufüllen. So kann einfacher zwischen den Räumlichkeiten getrennt werden. Eine logische Unterteilung wäre zum Beispiel die Trennung von Wohnfläche und restlichen Räumlichkeiten. Speziell wenn neben der Wohnung mehrere der oben genannten Möglichkeiten hinzukommen verschaffen mehrere Übergabeprotokolle mehr Übersicht.

Abnahme mit Ruhe durchführen

Wenn die Wohnung vom Mieter zurück an den Vermieter gegeben wird und der Vermieter die Wohnung wieder abnimmt, wird eine Momentaufnahme des Zustands gemacht. Beide Parteien unterschreiben das dabei erstellte Abnahmeprotokoll und bestätigen damit die Korrektheit der enthaltenen Angaben. Wichtig ist natürlich, dass anschließend der Mieter keinen unbeaufsichtigten Zutritt mehr zur Wohnung erhält. Die Wohnung kann sonst, zumindest theoretisch, noch verändert werden. Wenn dann Mängel entstehen, die nicht bei der Abnahme vorhanden waren, würde der Vermieter auf den Kosten sitzen bleiben.

Dies ist vor allem beim Auszug wichtig, da häufig beim Umzug selbst Mängel und Schäden entstehen, bspw. durch die sperrigen Möbel oder beim Transport unhandlicher Gegenstände. Schnell sind Türen verkratzt, Wände beschädigt oder auch Tapeten oder Farbe an einige Stellen nicht mehr in Takt. Daher sollte die Abnahme der Wohnung wirklich die letzte Handlung vor der Schlüsselübergabe sein. Bei der Wohnungsabnahme selbst sollte wirklich alles kontrolliert werden.

Das fängt bei den Wasserhähnen an, geht weiter zu den Fenstern und sonstigen verbliebenen Einrichtungsgegenständen, wie zum Beispiel einer Küche die als Teil der Wohnung vermietet wurde. Doch Achtung: Auch Wände sollten genau kontrolliert werden. Es kommt in der Realität sogar vor, dass nicht unerhebliche Löcher einfache mit Tapete überklebt werden, um Schäden zu verstecken. Halten Sie unbedingt alle entdeckten Mängel detailliert im Abnahmeprotokoll fest.

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