Einfaches Arbeitszeugnis

Arbeiszeugnis wird unterzeichnet (Hand sichtbar)Ein einfaches Arbeitszeugnis verzichtet auf jegliche Bewertungen. Das ist der wesentliche Unterschied zum qualifizierten Arbeitszeugnis, dem „großen Bruder“. Wird es explizit vom Arbeitnehmer verlangt, darf keine Beurteilung der Leistung oder des Verhaltens im Betrieb aufgeführt sein. Die qualifizierende Komponente fehlt komplett. Doch warum überhaupt ein solches Zeugnis? Macht dies überhaupt Sinn? Was muss in einem einfachen Arbeitszeugnis enthalten sein? Diese und ähnliche Fragen beantwortet dieser Beitrag. Außerdem bieten wie kostenlose Vorlagen.

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Warum ein einfaches Arbeitszeugnis?

 

Ein einfaches Arbeitszeugnis wird in der Praxis eigentlich nur ausgestellt, wenn der Arbeitnehmer dies explizit so wünscht. Einer der Hintergründe ist, dass der Arbeitgeber in ihm weder die erbrachten Leistungen, noch das gezeigte Verhalten des ehemaligen Mitarbeiters bewerten darf. Es liegt also der Verdacht nahe, dass ein einfaches Zeugnis häufig dann angefragt wird, wenn ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit mangelhafter Bewertung erwartet würde. Sind während des Beschäftigungsverhältnisses negative Vorkommnisse aufgetreten, würde dies alles in einem qualifizierten Arbeitszeugnis für die Ewigkeit dokumentiert.

Wie sinnvoll ist das einfache Arbeitszeugnis?

Die Frage nach der Sinnhaftigkeit ist in der Tat berechtigt. Es gibt wenige Situationen in denen ein einfaches Arbeitszeugnis wirklich angebracht ist. So kann es z.B. vorkommen, dass ein Beschäftigungsverhältnis bereits kurz nach Beginn aufgrund verschiedener Umstände wieder beendet werden muss. Das kann z.B. durch eine unerwartete veränderte Situation im privaten Bereich, aber auch durch betrieblich bedingte Kündigungen der Fall sein. Dies ist ein seltener Zufall bei dem meist mehrere Faktoren zusammen kommen, aber unmöglich ist es nicht.

In derartigen Fällen, also wenn eine Beurteilung z.B. aufgrund der Kürze des Angestelltenverhältnis nicht bewertet werden kann, ist ein einfaches Arbeitszeugnis in der Tat sinnvoll. Allerdings sollte dann auch immer eine Begründung in das einfache Arbeitszeugnis, um die schlechte Wirkung eines einfachen Arbeitszeugnisses zu entkräften.

Angaben im einfachen Arbeitszeugnis

Grundlegend gelten für ein Arbeitszeugnis die Vorgaben für Geschäftsbriefe. Das bedeutet, dass der Absender, Empfänger, Datum und so weiter anzugeben sind. Im Betreff steht deutlich zu erkennen „Zeugnis“. Ein Arbeitszeugnis muss inhaltlich zudem folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Zuname des Arbeitnehmers (inklusive Anrede Herr bzw. Frau)
  • Geburtsdatum
  • Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses (jeweils Datum)
  • Beschäftigungsart (angestellt als …)

 

Auch wenn keine Bewertung vorgenommen wird, so kann als Zusatz dennoch eine Grußformel mit besten Wünschen für den weiteren Weg des Arbeitnehmers eingefügt werden. Wie oben beschrieben gibt es Fälle, in denen die Leistungen und das Verhalten wegen der Kürze der Anstellung nicht bewertet werden können. Das bedeutet jedoch nicht, dass man unzufrieden war.

Wenn das Beschäftigungsverhältnis aufgrund „unglücklicher“ Umstände zeitnah beendet werden muss, sollte dies ebenfalls erwähnt werden. So kann eine Krankheit, private Schicksalsschläge oder auch eine betrieblich bedingte Kündigung der Grund sein, dass ein Arbeitsvertrag bereits nach wenigen Wochen wieder aufgelöst werden muss. Um dem Arbeitnehmer hier keine Steine in den Weg zu legen, bietet es sich an dies zu erwähnen.

Aufgabengebiet im einfachen Zeugnis?

Auch ein einfaches Arbeitszeugnis dient einem zukünftigen Arbeitgeber als Referenz und Informationsquelle. Eine generelle Regel die pauschal beantwortet ob es Sinn macht oder nicht, gibt es nicht. Grundsätzlich gilt aber, dass mit steigender Betriebszugehörigkeit auch eine Aussage zum Aufgabengebiet gemacht werden kann. Dazu gehört die Abteilung sowie der genaue Aufgabenbereich. Ein Angestellter in der IT-Abteilung kann bspw. Designer, Administrator oder Programmierer sein. Es sollte also erkennbar sein, was zu den Aufgaben gehörte.

Ein Beispielzeugnis

Die Formulierung kann nicht pauschal vorgegeben werden. Mindestens zu nennen ist die Dauer der Zugehörigkeit im Betrieb sowie das Geburtsdatum des Angestellten:

Herr Max Mustermann, geboren am tt.mm.jjjj, war vom tt.mm.jjjj bis zum tt.mm.jjjj in unserem Unternehmen als xyz tätig. Er war in der Abteilung für _____ tätig. Sein Aufgabengebiet umfasste ____.
Herr Mustermann verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Für seinen weiteren Weg wünschen wir ihm alles Gute.

Darüber hinaus kann die Aufgabenbereich näher spezifiziert werden. Auch ob der Grund für das Verlassen der Firma genannt wird, ist im Einzelfall zu betrachten.

Zeugniscodes oder Formulierungen?

Da es sich nicht um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis handelt, eher das genaue Gegenteil, wird hier keine Bewertung vorgenommen. Entweder waren die Leistungen zu schlecht, oder die Bewertung kann nicht vorgenommen werden. Das kann zum Beispiel bei nur sehr kurzer Dauer des Arbeitsverhältnisses der Fall sein. Die Folge: Es gibt keine speziellen Ausdrücke oder Codes für einfache Zeugnisse.

Versteckte Bewertung durch fehlende Grußformel

Das einfache Zeugnis ist bewusst frei von Bewertungen. Aber genau wie im wohlwollend formulierten Arbeitszeugnis sind nicht nur die Formulierungen maßgeblich. Auch nicht gemachte Angaben sind ein Indiz für mögliche Probleme oder Reibung. Normalerweise wird unter jedem Zeugnis eine Schlussformel gesetzt. Dort wird dem scheidenden Mitarbeiter alles Gute für seine weitere Zukunft gewünscht. Das ist auf menschlicher Ebene zu betrachten. Fehlt aber auch die, ist das eindeutig ein Hinweis für mögliche Probleme.

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